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EWB Pflichtige Waffen & Munition

Belehrung EWB pflichtige Waffen
Erwerbbare Waffen grüne WBK
mehrschüssige Kurzwaffen, halbautomatische Langwaffen Repetierflinten
Jede Waffe vorher einzeln bei zuständigen Behörde beantragen
Erwerbserlaubnis für beantragte Waffe als „Voreintrag“ in WBK durch Behörde eingetragen (Gültigkeit 1 Jahr)
Waffenbesitzkarte Gelb:
Arten gelbe WBK:
Für Sportschützen Alt (vor 2003)
Erwerbbare Waffen Einzelladerlangwaffen
Für Sportschützen Neu erweitert nach § 14 WaffG Abs. 4 (ab 2003)
Erwerbbare Waffen
Einzelladerlangwaffen Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen
Einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition Mehrschüssige Perkussionswaffen (Lang- und Kurzwaffen)
Eintragungspflicht nach Erhalt der Ware von 14 Tagen!!!!!!

Klassische Ansicht